Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die
Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines
Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung
der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag
abgezogen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in
Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen
Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde,
kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät genutzt werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektround Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind
Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist
ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.
Somit sind Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob
diese funktionsbestimmend sind (z.B. Haarföhn) oder nicht (z.B. Duschkopf mit
Farbwechselfunktion).
Wie hoch ist der Reparaturbonus?
• 50% der Bruttokosten
• bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektround Elektronikgeräten
• bis zu 30 Euro für die Einholung eines
Kostenvoranschlages